Fußpflege-Praxis
Klarstellung
Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (AZ 1 BvR 784/03) wurden die rechtlichen Voraussetzungen für die Tätigkeit als Geistheiler geschaffen. Die in dem Urteil genannte Voraussetzung für die freie Arbeit eines Geistheilers ist es, dass dieser keine Heilkunde im gesetzlichen Sinn ausübt, d.h. keine Diagnosen stellt und auch keine Erkrankungen als solche behandelt. Ebenso vorausgesetzt wird, dass der Geistheiler auch beim Patienten nicht den Eindruck erwecken darf, Heilkunde auszuüben. Auch darf er keine Medikamente verordnen. Er muss den Patienten vor der Behandlung darüber aufklären, dass die Behandlung durch Geistheilung die Selbstheilungskräfte des Körpers unterstützt, aber weder die Diagnose noch die Behandlung durch einen Arzt, Heilpraktiker oder Psychotherapeuten ersetzt. Ebenso ist es selbstverständlich, dass er keine Heilversprechen geben darf, denn diese könnten den Patienten davon abbringen, zusätzlich medizinische Hilfe aufzusuchen oder gar dazu führen, dass er eine medizinische Behandlung abbricht. Es versteht sich von selbst, dass ein Geistheiler niemals einen Patienten dazu auffordern darf, eine medizinische Behandlung abzubrechen oder seine Hoffnung allein auf die Arbeit des Geistheilers zu setzen, da sonst ebenfalls die Gefahr besteht, dass schwere Erkrankungen nicht rechtzeitig behandelt werden. Voraussetzung ist eine Aufklärung des Patienten vor der Behandlung, damit der Patient die Arbeit des Heilers nicht mit Medizinkunde im gesetzlichen Sinne verwechselt und genau einschätzen kann, was er erwarten kann und was nicht. Erlaubt ist die gezielte Krankheitsbehandlung, wenn die Diagnose vom Arzt oder Heilpraktiker stammt. Der Arzt oder Heilpraktiker darf also Patienten zum Heiler schicken. Der Heiler muss nicht in der Arztpraxis tätig werden. Er kann zu Hause oder in der eigenen Praxis arbeiten. Für den Arzt oder Heilpraktiker ist das auch kein Problem, da er keine medizinische Verantwortung, sondern seelische Verantwortung überträgt. Verboten sind die Erstellung von Diagnosen auch über Zuhilfenahme analytischer Verfahren wie der Radionik, die Verordnung von Bachblüten, Essenzen oder anderen Mitteln, die als Heilmittel benutzt werden sollen, Werbung mit Krankengeschichten oder Dankschreiben, Werbung mit der heilenden Wirkung bestimmter Gegenstände. Der Heiler ist dafür verantwortlich, dass der Patient ihn nicht für einen Arzt hält und geistiges Heilen nicht mit ärztlicher Heilkunde verwechselt wird. Aus diesem Grund wird vom Bundesverfassungsgericht verlangt, das der Heiler aufklärende Hinweise gibt. Ich empfehle, auf Basis des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes (AZ 1 BvR 784/03), jedem Patienten, im Vorfeld einer Behandlung, ausdrücklich die Konsultation eines Arztes, Heilpraktikers oder Psychotherapeuten. Diesbezüglich ist es erforderlich, vor der Inanspruchnahme einer bzw. mehreren Heilsitzungen, die das gleiche Anliegen betreffen, ein Informationsblatt für Patienten zu unterzeichnen.
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Informationsblatt für Klienten
Ich, Swen Peters, Geistheiler in Neubrandenburg und Prenzlau, übe keine Heilkunde im gesetzlichen Sinne aus. Ich stelle keine Diagnosen und verordne keine Medikamente. Die Inanspruchnahme meiner Leistung ersetzt nicht die Konsultation eines Arztes, Heilpraktikers oder Psychotherapeuten. Bereits von einem Arzt oder Heilpraktiker verordnete Medikamente und Behandlungen dürfen nicht vom Patienten abgesetzt werden. Hier ist immer eine Rücksprache mit dem behandelnden Arzt oder Heilpraktiker erforderlich.
Wenn der Patient wegen eines bestimmten Anliegens meine Leistung in Anspruch nimmt und zu diesem Zeitpunkt diesbezüglich noch keine medizinische Hilfe, in Form einer Konsultation eines Arztes oder Heilpraktikers, in Anspruch genommen hat, empfehle ich dringend, dies zeitnah nachzuholen, da sonst ggf. schwere Erkrankungen nicht rechtzeitig behandelt werden können. Ich gebe keinerlei Heilversprechen ab. Meine Leistung bezieht sich einzig und allein auf die Stärkung der Selbstheilungskräfte und der Steigerung des körperlichen, geistigen und seelischen Wohlbefindens. Alle persönlichen Patientendaten und im Zusammenhang stehende Informationen zum jeweiligen Anliegen, werden streng vertraulich behandelt und nicht an Dritte weiter gegeben.
Ort, Datum Name, Vorname, Geburtsdatum Unterschrift Klient